Heute mal zwei Tipps aus der Beratung:
1. Bewerbungstraining vier Stunden am Tag?
2. Arbeiten ohne schriftlichen Arbeitsvertrag?
zu 1. Ein Mitglied sollte eine Eingliederungsvereinbarung beim Jobcenter unterschreiben, um an einem Bewerbungstraining teilzunehmen. Als wir ihr erklärt hatten, dass das jeden Tag 4 Stunden lang geht, hat sie laut gelacht! Sie hat zwei Kinder und Minijobs – keine Zeit für sinnlose Trainings, die eh nicht dazu führen, dass man einen gut bezahlten Job findet.
Eingliederungsvereinbarungen muss man nicht einfach so unterschreiben. Wenn mans doch tut, kann das Jobcenter ganz einfach sanktionieren. Also erstmal mitnehmen und im Verein besprechen.
zu 2. Ein Mitglied arbeitet in einer Küche eines recht großen Unternehmens. Vollzeit und unbefristet. Aber ohne Arbeitsvertrag. Nun will der Chef ihn loswerden oder auf Minijob runterdrücken. Was tun? Prinzipiell gilt: Wer ohne Arbeitsvertrag arbeitet, hat einen unbefristeten und Vollzeit-Job….Das muss dann aber eingeklagt werden. Mal sehen, wie es weiter geht. Wir werden die Gewerkschaft NGG fragen und mit einem Anwalt sprechen.
Ach so: Klar ist, dass die Chefs das gerne so machen, damit sie einen ganz nach Belieben einsetzen können – mal Volllzeit, mal Teilzeit und das am besten für lau.
Hier der Tipp, wenn es keinen schriftlichen Arbeitsvertrag gibt:
Wenn nichts vereinbart ist, gibt es eine einfache Regel: Es gilt das, was im Gesetz steht. Der Arbeitnehmer bekommt also 24 Werktage Urlaub, darf bei den meisten Berufen im Durchschnitt nicht mehr als 8 Stunden täglich und im Einzelfall nicht mehr als 10 Stunden arbeiten, erhält den Lohn, oder das Gehalt, welches für den Beruf üblich ist, hat Anspruch auf Pausen, Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall und vieles mehr. Sofern ein Tarifvertrag für den Arbeitnehmer anzuwenden ist, gilt dann dieser.